EU AI Act – Transparenzhinweis
Transparenzhinweis gemäß EU AI Act
INTIMITY verpflichtet sich zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act / KI-Verordnung), die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist und seit dem 2. Februar 2025 schrittweise anwendbar wird.
Hinweis zur freiwilligen Vorab-Compliance: Die Transparenzpflichten gemäß Art. 50 EU AI Act (Kennzeichnung KI-generierter Inhalte) werden erst ab dem 2. August 2026 verpflichtend. INTIMITY setzt diese Anforderungen bereits jetzt freiwillig und proaktiv um, um frühzeitig ein hohes Maß an Transparenz und Vertrauen zu gewährleisten.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, den Vertrieb und den Einsatz von KI-Systemen in der Europäischen Union. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und klassifiziert KI-Systeme in vier Risikokategorien:
- Unannehmbares Risiko: KI-Systeme, die verboten sind (z. B. Social Scoring, manipulative Techniken)
- Hohes Risiko: KI-Systeme mit strengen Anforderungen an Transparenz, Datenqualität und menschliche Aufsicht
- Begrenztes Risiko: KI-Systeme mit Transparenzpflichten (z. B. Chatbots, KI-generierte Inhalte)
- Minimales Risiko: KI-Systeme ohne zusätzliche regulatorische Anforderungen
Auf dieser Website eingesetzte KI-Systeme
Im Folgenden dokumentieren wir transparent alle KI-Systeme, die auf dieser Website zum Einsatz kommen, inklusive ihrer Risikoeinstufung gemäß EU AI Act:
1. KI-unterstützte Texterstellung – Begrenztes Risiko (Art. 50 Abs. 4)
Textinhalte auf dieser Website – insbesondere Magazin-Artikel – können mit Unterstützung von KI-Systemen erstellt worden sein.
- Eingesetzte Systeme: OpenAI GPT, Anthropic Claude
- Betroffene Inhalte: Magazin-Artikel, Ratgeber-Texte, FAQ-Antworten
- Risikokategorie: Begrenztes Risiko – Kennzeichnungspflicht gemäß Art. 50 Abs. 4
- Transparenzmaßnahme: Genereller Hinweis im Footer jeder Seite. Alle KI-unterstützten Texte werden redaktionell geprüft und freigegeben.
- Maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2): Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung KI-generierter Textausgaben liegt beim jeweiligen Modellanbieter (OpenAI, Anthropic). Wir berücksichtigen die Einhaltung dieser Anforderung bei unserer Anbieterauswahl.
- Redaktionelle Prüfung (Art. 50 Abs. 4 S. 2): Sämtliche KI-unterstützten Texte durchlaufen vor Veröffentlichung eine redaktionelle Prüfung und Freigabe. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei INTIMITY.
- Personenbezug: Bei der Texterstellung werden keine personenbezogenen Daten von Website-Besuchern verarbeitet.
2. Webanalyse – Minimales Risiko
Unsere Website-Analyse nutzt keine KI-Funktionalitäten und fällt in die Kategorie minimales Risiko. Details zur Datenverarbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
3. INTIMITY App
Die INTIMITY App selbst setzt derzeit keine KI-Funktionen ein. Alle In-App-Inhalte (Fragen, Impulse, Reflexionen) werden redaktionell erstellt und kuratiert.
Unsere Verpflichtungen
INTIMITY verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Grundsätze im Einklang mit dem EU AI Act:
1. Transparenz
- KI-unterstützte Inhalte werden als solche kenntlich gemacht, wo dies gesetzlich erforderlich ist.
- Im Footer jeder Seite befindet sich ein entsprechender Hinweis.
2. Menschliche Aufsicht
- Alle KI-generierten Ergebnisse werden von qualifizierten Mitarbeitern geprüft.
- Geschäftskritische Entscheidungen werden nicht vollautomatisiert durch KI getroffen.
3. Datenqualität und Datenschutz
- Wir verwenden ausschließlich rechtmäßig erhobene Daten.
- Personenbezogene Daten werden gemäß der DSGVO und unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
4. Sicherheit und Robustheit
- Eingesetzte KI-Systeme werden auf Sicherheit und Zuverlässigkeit geprüft.
- Fehlerhafte KI-Ausgaben werden dokumentiert und für die Verbesserung genutzt.
5. Nichtdiskriminierung
- Wir setzen keine KI-Systeme ein, die zu unzulässiger Diskriminierung führen.
- KI-generierte Inhalte werden auf Vorurteile und Verzerrungen geprüft.
KI-Kompetenz (Artikel 4)
Gemäß Artikel 4 des EU AI Act stellen wir sicher, dass alle Mitarbeiter, die KI-Systeme einsetzen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dies umfasst:
- Verständnis der Fähigkeiten und Grenzen eingesetzter KI-Systeme
- Kenntnis der regulatorischen Anforderungen und ethischen Grundsätze
- Fähigkeit zur kritischen Bewertung von KI-Ergebnissen
Verbotene Praktiken
Gemäß Artikel 5 des EU AI Act setzen wir keine KI-Systeme ein, die:
- Unterschwellige Beeinflussung oder manipulative Techniken verwenden
- Schwächen oder Schutzbedürftigkeit von Personen ausnutzen
- Social Scoring oder Sozialkreditbewertungen durchführen
- Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme nutzen
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz ohne Einwilligung einsetzen
Allzweck-KI-Modelle (General Purpose AI)
Soweit wir Allzweck-KI-Modelle von Drittanbietern (z. B. OpenAI, Anthropic) bei der Inhaltserstellung einsetzen, achten wir darauf, dass:
- Die Anbieter die Anforderungen des EU AI Act an GPAI-Modelle erfüllen (Kapitel V)
- Technische Dokumentationen und Nutzungsbedingungen geprüft werden
- Urheberrechtliche Vorgaben bezüglich der Trainingsdaten eingehalten werden
- Die Modelle verantwortungsvoll und im Einklang mit den Nutzungsrichtlinien eingesetzt werden
Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland
Die nationale Marktüberwachungsbehörde für den EU AI Act in Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie ist zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der KI-Verordnung auf nationaler Ebene.
- Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Anschrift: Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
- Website: www.bundesnetzagentur.de
- KI-Aufsicht: www.bundesnetzagentur.de/ki
Gemäß Art. 99 EU AI Act können bei Verstößen gegen die Verordnung Bußgelder verhängt werden – bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen KI-Praktiken, bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % bei sonstigen Verstößen.
Zeitplan des EU AI Act
Die Verpflichtungen des EU AI Act werden schrittweise wirksam:
- Ab 2. Februar 2025: Verbote unannehmbarer KI-Praktiken und KI-Kompetenz-Verpflichtung
- Ab 2. August 2025: Pflichten für Allzweck-KI-Modelle (GPAI)
- Ab 2. August 2026: Volle Anwendung für Hochrisiko-KI-Systeme und Transparenzpflichten (Art. 50)
- Ab 2. August 2027: Pflichten für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten
INTIMITY setzt die jeweils geltenden Anforderungen fristgerecht um und beobachtet die regulatorische Entwicklung kontinuierlich.
Kontakt und Beschwerden
Wenn Sie Fragen zu unserem Einsatz von KI haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich an:
E-Mail: support@intimity.info
Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
Beschwerderecht gemäß Art. 85 EU AI Act
Jede natürliche oder juristische Person, die Grund zu der Annahme hat, dass gegen die Bestimmungen des EU AI Act verstoßen wurde, hat das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einzulegen. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur (BNetzA):
- Bundesnetzagentur – KI-Aufsicht
- Website: www.bundesnetzagentur.de/ki
- Post: Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Wir bitten Sie, sich vorab an uns zu wenden, damit wir Ihr Anliegen direkt klären können.
Weiterführende Informationen
- Volltext der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)
- EU-Kommission: Regulierungsrahmen für KI
- EU AI Act Explorer
Stand: April 2026